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Radweg oder Straße?

2026-08-06 09:00:56 | Michael Hödl

StVO für Radfahrer in Österreich – Alle wichtigen Regeln einfach erklärt

Radweg oder Straße? Wann musst du den Radweg benutzen – und wann darfst du auf der Fahrbahn fahren?

Wer regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs ist, kennt die Situation: Ein Autofahrer hupt, weil du auf der Fahrbahn fährst, obwohl daneben ein Radweg verläuft. Oder du bist unsicher, ob du den Geh- und Radweg benutzen musst oder lieber auf der Straße fahren darfst.

Rund um die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es viele Missverständnisse – und genau deshalb haben wir diesen Beitrag geschrieben.

In Michis Fahrradwissen erklären wir die wichtigsten Regeln einfach und verständlich. Ohne komplizierte Gesetzestexte, dafür mit vielen Beispielen aus dem Alltag. Egal ob du mit dem Citybike, Gravelbike, Rennrad, Mountainbike oder E-Bike unterwegs bist – hier findest du Antworten auf die Fragen, die Radfahrer wirklich beschäftigen.

Unser Ziel ist nicht nur, dass du Bußgelder vermeidest. Viel wichtiger ist, dass du sicher unterwegs bist und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern vermeidest.

Los geht's!


Warum gibt es überhaupt eine Straßenverkehrsordnung?

Die Straßenverkehrsordnung – kurz StVO – regelt das Zusammenleben aller Verkehrsteilnehmer. Sie gilt nicht nur für Autofahrer, sondern genauso für Radfahrer, Fußgänger, Motorradfahrer oder E-Scooter.

Viele Vorschriften dienen nicht dazu, jemanden einzuschränken, sondern sollen Unfälle verhindern und für einen sicheren und möglichst reibungslosen Verkehr sorgen.

Gerade beim Radfahren entstehen viele Diskussionen, weil sich manche Regeln über die Jahre geändert haben oder oft falsch verstanden werden.

Ein gutes Beispiel ist die Benützungspflicht von Radwegen.

Viele Menschen glauben noch immer, dass Radfahrer immer den Radweg benutzen müssen. Tatsächlich stimmt das so nicht.


Muss ich den Radweg immer benutzen?

Die kurze Antwort lautet:

Nein.

Ob du einen Radweg benutzen musst oder nicht, hängt davon ab, welcher Radweg vorhanden ist und wie dieser gekennzeichnet ist.

Es gibt in Österreich sowohl benützungspflichtige als auch nicht benützungspflichtige Radwege.

Das sorgt immer wieder für Diskussionen – sowohl unter Radfahrern als auch mit Autofahrern.

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass ein Radfahrer automatisch falsch fährt, wenn neben der Straße ein Radweg verläuft. Tatsächlich darf die Fahrbahn in vielen Fällen völlig legal benutzt werden.

Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die verschiedenen Arten von Radverkehrsanlagen.


Welche Radwege gibt es?

Die österreichische StVO unterscheidet mehrere Arten von Wegen für den Radverkehr.

Wer die Unterschiede kennt, versteht auch, wann eine Benützungspflicht besteht und wann nicht.

 

Woran erkenne ich einen benützungspflichtigen Radweg?

Die gute Nachricht vorweg: Du musst keine Gesetzestexte auswendig lernen. Ein Blick auf die Verkehrszeichen genügt meist.

Benützungspflichtiger Radweg

Ein rundes blaues Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet einen benützungspflichtigen Radweg.

Das gilt ebenso für:

  • den Geh- und Radweg (Fußgänger- und Fahrradsymbol auf blauem, rundem Schild)
  • den getrennten Geh- und Radweg (Fußgänger- und Fahrradsymbol durch eine Linie getrennt)

Steht eines dieser Verkehrszeichen am Beginn des Weges, musst du diesen grundsätzlich benutzen – sofern er in deiner Fahrtrichtung verläuft und sicher benützbar ist.


Radweg ohne Benützungspflicht

Nicht jeder Radweg ist benützungspflichtig.

Es gibt auch Wege oder Routen, die zwar für Radfahrer vorgesehen oder empfohlen sind, bei denen aber keine Benützungspflicht besteht.

Fehlt das runde blaue Verkehrszeichen, darfst du grundsätzlich auch die Fahrbahn benutzen.

Typische Beispiele sind:

  • Radverbindungen durch Parks
  • lokale Radrouten
  • touristische Radwege
  • viele beschilderte Mountainbike- oder Freizeitrouten

Diese Wege bieten oft eine angenehme Alternative, verpflichten dich aber nicht, sie zu benutzen.


Achtung: Nicht jede Bodenmarkierung ist ein Radweg!

Ein aufgemaltes Fahrradsymbol oder eine farbige Markierung allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Benützungspflicht besteht.

Entscheidend sind immer die Verkehrszeichen und die tatsächliche Verkehrsführung.

Deshalb lohnt sich ein kurzer Blick auf die Beschilderung.


???? Michis Tipp

Wenn du unsicher bist, schau zuerst nach oben und nicht auf den Asphalt.

Das runde blaue Verkehrszeichen entscheidet in den meisten Fällen darüber, ob ein Radweg benützt werden muss oder ob du auch auf der Fahrbahn fahren darfst.


 

Radweg

Ein Radweg ist ausschließlich für Radfahrer vorgesehen.

Fußgänger dürfen ihn grundsätzlich nicht benutzen.

Ist der Radweg mit dem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet, besteht Benützungspflicht.


Geh- und Radweg

Hier teilen sich Radfahrer und Fußgänger denselben Weg.

Besonders wichtig ist gegenseitige Rücksichtnahme.

Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

Passe deine Geschwindigkeit deshalb immer den örtlichen Gegebenheiten an.

Gerade Familien mit Kindern, ältere Menschen oder Hunde können sich plötzlich anders bewegen als erwartet.


Getrennter Geh- und Radweg

Hier sind die Bereiche für Fußgänger und Radfahrer voneinander getrennt.

Meist erfolgt dies durch eine Bodenmarkierung oder unterschiedliche Symbole.

Trotzdem gilt:

Verlasse deinen Bereich nur, wenn es unbedingt notwendig ist und achte auf andere Verkehrsteilnehmer.


Mehrzweckstreifen

Der Mehrzweckstreifen wird häufig mit einem Radweg verwechselt.

Tatsächlich handelt es sich dabei nicht um einen eigenen Radweg, sondern um einen markierten Bereich auf der Fahrbahn.

Du bist hier weiterhin Teil des normalen Straßenverkehrs.

Auch Kraftfahrzeuge dürfen diesen Bereich unter bestimmten Voraussetzungen mitbenützen, etwa wenn Gegenverkehr dies erforderlich macht oder zum Zu- und Abfahren.

Deshalb solltest du hier besonders aufmerksam fahren.


Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße erkennt man an einem eigenen Verkehrszeichen.

Hier steht der Radverkehr im Mittelpunkt.

Autos dürfen Fahrradstraßen häufig nur dann befahren, wenn dies ausdrücklich durch Zusatztafeln erlaubt ist.

Ist dies der Fall, müssen Kraftfahrzeuge ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.

Radfahrer dürfen die gesamte Fahrbahn benützen.


Wann darf ich auf der Fahrbahn fahren?

Diese Frage beschäftigt vermutlich mehr Radfahrer als jede andere.

Grundsätzlich gilt:

Ist kein benützungspflichtiger Radweg vorhanden, darfst du ganz normal auf der Fahrbahn fahren.

Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen du die Straße ebenfalls benutzen darfst.

Zum Beispiel wenn:

  • der Radweg endet,
  • eine Baustelle den Weg versperrt,
  • Schnee oder Eis den Radweg unbenützbar machen,
  • Glasscherben, Äste oder andere Hindernisse eine sichere Benützung verhindern,
  • Wurzeln oder starke Schäden den Radweg gefährlich machen,
  • parkende Fahrzeuge oder Lieferverkehr den Radweg blockieren.

In all diesen Fällen hat deine Sicherheit Vorrang.

Ein Radfahrer muss keinen gefährlichen oder unbenützbaren Radweg verwenden.


Warum fahren manche Rennradfahrer auf der Straße?

Auch darüber wird immer wieder diskutiert.

Die Antwort ist einfacher als viele glauben.

Ist ein Radweg nicht benützungspflichtig, dürfen selbstverständlich auch Rennradfahrer auf der Fahrbahn fahren.

Ist der Radweg hingegen benützungspflichtig und in einem sicheren Zustand, muss auch ein Rennradfahrer diesen grundsätzlich benutzen.

Dass ein Rennrad schneller fährt oder schmalere Reifen hat, hebt die Benützungspflicht nicht automatisch auf.

Anders sieht es aus, wenn der Radweg beispielsweise durch schlechte Oberflächen, starke Verschmutzung oder Hindernisse nicht sicher benützbar ist.

Dann darf selbstverständlich die Fahrbahn benutzt werden.


???? Michis Tipp

Lass dich nicht von Hupen oder Zurufen verunsichern.

Wenn du dich an die Regeln hältst, bist du im Recht. Gleichzeitig gilt aber auch: Freundlichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und ein kurzer Blickkontakt entschärfen viele Situationen, bevor sie überhaupt entstehen.

Im Straßenverkehr bringt ein respektvoller Umgang oft mehr als auf sein Recht zu pochen.

 

Radfahren in der Gruppe – welche Regeln gelten?

Sobald mehrere Radfahrer gemeinsam unterwegs sind, tauchen viele Fragen auf.

Dürfen wir nebeneinander fahren? Ab wann gelten wir als Gruppe? Müssen wir hintereinander fahren?

Die österreichische StVO unterscheidet hier genauer, als viele glauben.


Sind vier Hobbyradler bereits eine Gruppe?

Nein.

Vier, fünf oder auch neun Freunde, die gemeinsam unterwegs sind, gelten verkehrsrechtlich grundsätzlich wie einzelne Radfahrer.

Für sie gelten dieselben Vorschriften wie für jeden anderen Radfahrer.

Es gibt also keine Sonderrechte, nur weil mehrere Personen gemeinsam fahren.


Ab wann gilt man als Radfahrgruppe?

Erst ab zehn Radfahrern spricht die österreichische StVO von einer Radfahrgruppe mit besonderen Rechten.

Das wichtigste Sonderrecht betrifft das Überqueren von Kreuzungen.

Fährt der erste Radfahrer einer geschlossenen Gruppe rechtmäßig in eine Kreuzung ein, dürfen auch die nachfolgenden Radfahrer geschlossen folgen – selbst wenn die Ampel währenddessen auf Rot schaltet oder sich die Vorrangsituation ändert.

Damit diese Regel gilt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Der erste Radfahrer muss das Ende der Gruppe deutlich durch Handzeichen anzeigen.

Außerdem müssen der erste und der letzte Radfahrer eine reflektierende Warnweste tragen.

Diese Regel soll verhindern, dass größere Gruppen mitten auf einer Kreuzung auseinandergerissen werden.


Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Hier gibt es ebenfalls viele Missverständnisse.

Grundsätzlich gilt:

Radfahrer dürfen nicht überall beliebig nebeneinander fahren.

Die österreichische StVO erlaubt das Nebeneinanderfahren jedoch in mehreren Situationen.

Zum Beispiel:

  • auf Radwegen
  • in Fahrradstraßen
  • in Begegnungszonen
  • in Wohnstraßen
  • auf geeigneten Fahrbahnen, sofern andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet oder am Überholen gehindert werden
  • bei Trainingsfahrten mit Rennrädern

Trotzdem gilt immer der Hausverstand.

Wenn Gegenverkehr kommt oder sich hinter der Gruppe Fahrzeuge stauen, ist es oft sinnvoll, kurzfristig hintereinander zu fahren.

Das sorgt für mehr Sicherheit und ein entspannteres Miteinander.


Rücksicht macht den Unterschied

Gerade größere Gruppen fallen im Straßenverkehr stärker auf.

Wer frühzeitig hintereinander fährt, wenn die Straße enger wird, hilft dabei, gefährliche Überholmanöver zu vermeiden.

Ein kurzer Blick zurück und gegenseitige Rücksicht sorgen oft dafür, dass Konflikte gar nicht erst entstehen.


Überholen – Sicherheit geht vor

Das Überholen von Radfahrern wurde in den letzten Jahren gesetzlich klarer geregelt.

Der Grund ist einfach:

Zu knappes Überholen zählt zu den häufigsten Ursachen für gefährliche Situationen.


Welcher Abstand muss eingehalten werden?

Beim Überholen eines Radfahrers gilt:

  • Mindestens 1,5 Meter Seitenabstand im Ortsgebiet
  • Mindestens 2 Meter Seitenabstand außerhalb des Ortsgebietes

Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.

Auch wenn manche Autofahrer dadurch kurz warten müssen – Sicherheit hat Vorrang.


Warum ist dieser Abstand so wichtig?

Niemand fährt millimetergenau geradeaus.

Ein kurzer Blick nach hinten, eine Bodenwelle oder eine Windböe können dazu führen, dass sich ein Fahrrad leicht zur Seite bewegt.

Der vorgeschriebene Seitenabstand schafft genau diese Sicherheitsreserve.


Vorsicht bei parkenden Autos

Viele Radfahrer konzentrieren sich auf den fließenden Verkehr.

Dabei lauert eine der größten Gefahren oft am Fahrbahnrand.

Öffnet plötzlich jemand die Autotür, bleibt kaum Zeit zum Ausweichen.

Dieser Unfalltyp wird auch als Dooring-Unfall bezeichnet.

Halte deshalb immer genügend Abstand zu parkenden Fahrzeugen.

Ein Meter Abstand ist oft deutlich sicherer als wenige Zentimeter.


Auch Radfahrer dürfen überholen

Natürlich dürfen auch Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer überholen.

Dabei gelten dieselben Grundregeln wie für alle anderen.

Überholt werden darf nur dann, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und niemand gefährdet wird.

Besondere Vorsicht gilt bei:

  • Fußgängern auf gemeinsamen Geh- und Radwegen
  • Kindern
  • unübersichtlichen Kurven
  • Kreuzungen und Einmündungen

Handzeichen – kleine Geste, große Wirkung

Ein rechtzeitig gegebenes Handzeichen verhindert viele Missverständnisse.

Andere Verkehrsteilnehmer erkennen sofort, was du vorhast und können entsprechend reagieren.


Wann muss ich ein Handzeichen geben?

Immer dann, wenn du deine Fahrtrichtung ändern möchtest.

Zum Beispiel:

  • beim Linksabbiegen
  • beim Rechtsabbiegen
  • beim Spurwechsel
  • beim Einordnen auf eine andere Fahrbahn

Je früher du dein Handzeichen gibst, desto besser können andere Verkehrsteilnehmer reagieren.


Die richtige Reihenfolge

Viele machen einen kleinen Fehler.

Sie strecken zuerst den Arm aus und schauen danach nach hinten.

Sicherer ist folgende Reihenfolge:

  1. Blick nach hinten.
  2. Schulterblick.
  3. Handzeichen geben.
  4. Noch einmal kontrollieren.
  5. Abbiegen.

So weißt du genau, was hinter dir passiert.


Beide Hände gehören wieder an den Lenker

Das Handzeichen wird nur so lange gegeben, wie es sicher möglich ist.

Kurz vor dem eigentlichen Abbiegen sollten beide Hände wieder am Lenker sein.

Gerade auf nasser Fahrbahn oder losem Untergrund sorgt das für deutlich mehr Kontrolle.


Links abbiegen – besonders aufmerksam sein

Beim Linksabbiegen kreuzt du häufig den Weg anderer Fahrzeuge.

Deshalb solltest du dich frühzeitig einordnen, den Verkehr beobachten und dein Handzeichen deutlich geben.

Im Zweifel gilt:

Lieber kurz warten als eine riskante Situation eingehen.


???? Michis Tipp

Viele gefährliche Situationen entstehen nicht, weil jemand absichtlich einen Fehler macht, sondern weil andere Verkehrsteilnehmer nicht erkennen, was als Nächstes passiert.

Ein deutliches Handzeichen, ein kurzer Schulterblick und gegenseitige Rücksicht sorgen dafür, dass alle entspannter unterwegs sind.

 

Gehsteig, Schutzweg und Fußgänger – hier passieren die meisten Missverständnisse

Viele Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern entstehen nicht aus Rücksichtslosigkeit, sondern weil die Regeln oft nicht bekannt sind.

Dabei reichen oft ein paar einfache Grundsätze, damit alle sicher und entspannt unterwegs sind.


Darf ich auf dem Gehsteig Rad fahren?

Die Antwort ist eindeutig:

Nein.

Ein Gehsteig oder Gehweg ist grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.

Mit dem Fahrrad darf dort normalerweise nicht gefahren werden.

Wer sein Fahrrad schiebt, gilt rechtlich als Fußgänger und darf den Gehsteig selbstverständlich benutzen.

Ausnahmen bestehen nur dort, wo das Radfahren ausdrücklich erlaubt ist – etwa durch entsprechende Verkehrszeichen oder Freigaben.


Warum ist das so?

Gehsteige sind für Menschen gedacht, die zu Fuß unterwegs sind.

Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen müssen sich darauf verlassen können, dass dort keine Fahrräder unterwegs sind.

Auch langsames Fahren kann andere erschrecken oder gefährden.

Deshalb gilt:

Lieber kurz absteigen und schieben als unnötig riskieren, jemanden zu gefährden.


Darf ich über den Schutzweg fahren?

Auch hier herrscht oft Unsicherheit.

Ein Schutzweg (Zebrastreifen) gibt Fußgängern Vorrang – nicht automatisch fahrenden Radfahrern.

Das bedeutet:

Fährst du mit dem Fahrrad über einen Schutzweg, hast du nicht dieselben Rechte wie ein Fußgänger.

Möchtest du den Vorrang eines Schutzweges in Anspruch nehmen, musst du absteigen und dein Fahrrad schieben.

Dann giltst du rechtlich als Fußgänger.

Natürlich darfst du über einen Schutzweg fahren, wenn dies gefahrlos möglich ist und keine anderen Verkehrsregeln entgegenstehen. Einen automatischen Vorrang erhältst du dadurch aber nicht.


Achtung bei kombinierten Radfahrerüberfahrten

An vielen Kreuzungen befindet sich neben dem Schutzweg eine Radfahrerüberfahrt.

Diese erkennst du an den markierten Querstreifen für den Radverkehr.

Hier gelten eigene Regeln.

Deshalb solltest du genau darauf achten, welche Markierungen vorhanden sind und welche Verkehrszeichen gelten.


Geh- und Radweg – Rücksicht ist Pflicht

Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg teilen sich Radfahrer und Fußgänger denselben Verkehrsraum.

Das funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksicht.

Deshalb solltest du:

  • deine Geschwindigkeit anpassen,
  • ausreichend Abstand halten,
  • jederzeit bremsbereit sein,
  • mit unvorhersehbaren Bewegungen rechnen.

Gerade Kinder oder Hunde ändern ihre Richtung oft plötzlich.

Ein freundliches Klingeln kann sinnvoll sein, ersetzt aber niemals die notwendige Rücksichtnahme.


Fahrradstraße – hier steht das Fahrrad im Mittelpunkt

Immer mehr Gemeinden errichten sogenannte Fahrradstraßen.

Hier hat der Radverkehr eine besonders hohe Bedeutung.

Radfahrer dürfen die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite benutzen.

Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur dann befahren, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist.

Ist dies der Fall, müssen sie ihre Geschwindigkeit dem Radverkehr anpassen.

Dennoch gelten selbstverständlich weiterhin die allgemeinen Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme.


Begegnungszone – miteinander statt gegeneinander

In einer Begegnungszone teilen sich alle Verkehrsteilnehmer denselben Verkehrsraum.

Autos, Fahrräder und Fußgänger begegnen sich auf Augenhöhe.

Deshalb gilt:

  • langsam fahren,
  • aufmerksam sein,
  • jederzeit bremsbereit bleiben,
  • besonders auf Kinder achten.

Gerade in Ortszentren sorgen Begegnungszonen häufig für ein angenehmeres Miteinander.


Wohnstraße – Kinder haben Vorrang

Wohnstraßen dienen in erster Linie den Menschen, die dort wohnen.

Kinder dürfen dort spielen und den Straßenraum benutzen.

Für Fahrzeuge gilt deshalb:

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Radfahrer dürfen selbstverständlich durch Wohnstraßen fahren, müssen ihre Geschwindigkeit aber ebenfalls entsprechend anpassen.


Handy am Fahrrad – erlaubt oder verboten?

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich vollständig auf den Verkehr konzentrieren.

Ein Handy in der Hand lenkt ab und erhöht das Unfallrisiko erheblich.

Deshalb gilt:

Während der Fahrt sollte das Smartphone nicht in der Hand verwendet werden.

Muss eine Route geändert oder eine Nachricht gelesen werden, halte lieber kurz an.

Das dauert nur wenige Sekunden und erhöht deine Sicherheit deutlich.


Darf ich mit Kopfhörern Fahrrad fahren?

Grundsätzlich ja.

Allerdings nur dann, wenn du deine Umgebung weiterhin ausreichend wahrnehmen kannst.

Wer so laut Musik hört, dass Einsatzfahrzeuge, Hupen oder andere Warnsignale nicht mehr gehört werden, gefährdet sich und andere.

Unser Tipp:

Eine moderate Lautstärke oder nur ein Ohrhörer sorgt oft für einen guten Kompromiss zwischen Musikgenuss und Sicherheit.


Beleuchtung – sehen und gesehen werden

Gerade in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter ist eine funktionierende Beleuchtung unverzichtbar.

Sie sorgt nicht nur dafür, dass du selbst besser siehst.

Noch wichtiger ist, dass dich andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen.

Die österreichische StVO schreibt für Fahrräder entsprechende Beleuchtungseinrichtungen vor.

Welche das genau sind, erklären wir ausführlich in einem eigenen Beitrag aus Michis Fahrradwissen.


???? Michis Tipp

Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn man einen Moment vorausdenkt.

Frage dich einfach:

"Was könnte der andere Verkehrsteilnehmer jetzt tun?"

Diese Denkweise hilft oft mehr als jedes Gesetz.

 

Die häufigsten Irrtümer rund ums Radfahren

Rund um das Fahrrad gibt es viele Aussagen, die sich seit Jahren hartnäckig halten. Manche stimmen, viele jedoch nicht.

Hier sind die häufigsten Irrtümer – einfach erklärt.


Irrtum 1: "Radfahrer müssen immer den Radweg benutzen."

Falsch.

Nur benützungspflichtige Radwege müssen verwendet werden. Fehlt das entsprechende Verkehrszeichen oder ist der Radweg nicht sicher benützbar, darf grundsätzlich auch die Fahrbahn benutzt werden.


Irrtum 2: "Rennradfahrer dürfen immer auf der Straße fahren."

Falsch.

Auch Rennradfahrer müssen benützungspflichtige Radwege benutzen.

Nur wenn keine Benützungspflicht besteht oder der Radweg nicht sicher benützt werden kann, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.


Irrtum 3: "Vier Radfahrer sind bereits eine Radfahrgruppe."

Nein.

Erst ab zehn Radfahrern gelten die besonderen Bestimmungen für Radfahrgruppen.

Vorher gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für einzelne Radfahrer.


Irrtum 4: "Auf dem Gehsteig darf ich langsam fahren."

Falsch.

Gehsteige und Gehwege sind grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.

Mit dem Fahrrad darf dort normalerweise nicht gefahren werden.

Wer sein Fahrrad schiebt, gilt rechtlich als Fußgänger.


Irrtum 5: "Mit dem Fahrrad habe ich am Zebrastreifen Vorrang."

Nicht automatisch.

Ein Schutzweg schützt Fußgänger.

Fahrende Radfahrer erhalten dadurch keinen automatischen Vorrang.

Wer den Vorrang eines Schutzweges in Anspruch nehmen möchte, muss absteigen und das Fahrrad schieben. Bei einer Radfahrerüberfahrt gelten hingegen eigene Vorrangregeln.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich einen Radweg immer benutzen?

Nein. Nur benützungspflichtige Radwege müssen benutzt werden.


Dürfen Rennradfahrer auf der Straße fahren?

Ja, sofern kein benützungspflichtiger Radweg vorhanden ist oder dieser nicht sicher benützbar ist.


Darf ich nebeneinander fahren?

Ja – allerdings nur in den von der StVO vorgesehenen Fällen, etwa auf Radwegen, in Fahrradstraßen, Wohnstraßen, Begegnungszonen, bei Rennrad-Trainingsfahrten oder auf bestimmten Straßen mit Tempo 30, wenn niemand gefährdet oder am Überholen gehindert wird.


Darf ich auf dem Gehsteig fahren?

Grundsätzlich nein.


Muss ich ein Handzeichen geben?

Ja.

Beim Abbiegen oder Wechsel der Fahrtrichtung musst du deine Absicht rechtzeitig anzeigen.


Welchen Abstand müssen Autos beim Überholen einhalten?

Mindestens 1,5 Meter im Ortsgebiet und 2 Meter außerhalb des Ortsgebietes. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.


Darf ich mit Kopfhörern Rad fahren?

Ja.

Allerdings nur dann, wenn du deine Umgebung weiterhin ausreichend wahrnehmen kannst.


Michis 10 goldene Regeln für Radfahrer

Zum Schluss möchten wir dir noch zehn einfache Regeln mitgeben.

Sie stehen zwar nicht alle wortwörtlich in der StVO – helfen aber jeden Tag dabei, sicher unterwegs zu sein.

1. Kenne die Verkehrsregeln.

Wer die StVO kennt, fährt sicherer und entspannter.


2. Fahre vorausschauend.

Rechne immer damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen können.


3. Gib rechtzeitig Handzeichen.

So wissen andere Verkehrsteilnehmer, was du vorhast.


4. Halte Abstand.

Vor allem zu parkenden Autos und beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer.


5. Benutze benützungspflichtige Radwege.

Sind sie vorhanden und sicher benützbar, gehören sie auch benutzt.


6. Nimm Rücksicht auf Fußgänger.

Gerade auf Geh- und Radwegen gilt: Langsam fahren und genügend Abstand halten.


7. Sorge dafür, dass man dich sieht.

Eine funktionierende Beleuchtung und gut sichtbare Kleidung erhöhen deine Sicherheit.


8. Lass dich nicht provozieren.

Nicht jede Diskussion im Straßenverkehr muss geführt werden.

Ruhe bewahren bringt meist mehr als Rechthaben.


9. Pflege dein Fahrrad.

Gute Bremsen, ausreichend Luftdruck und funktionierende Beleuchtung gehören zur Sicherheit.


10. Radfahren soll Spaß machen.

Mit gegenseitigem Respekt kommen alle entspannter ans Ziel.


Fazit

Die österreichische Straßenverkehrsordnung soll das Radfahren nicht komplizierter machen.

Sie sorgt dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer möglichst sicher unterwegs sind.

Viele Konflikte entstehen nicht, weil jemand absichtlich gegen Regeln verstößt, sondern weil Vorschriften falsch verstanden oder gar nicht bekannt sind.

Wer die wichtigsten Bestimmungen kennt, fährt sicherer, vermeidet Missverständnisse und trägt zu einem besseren Miteinander auf unseren Straßen bei.

Egal ob du täglich zur Arbeit fährst, mit dem E-Bike unterwegs bist oder am Wochenende eine Runde mit dem Rennrad oder Gravelbike drehst – Rücksicht, Aufmerksamkeit und ein freundlicher Umgang machen den Unterschied.

Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt und viele unfallfreie Kilometer!


Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche können sich gesetzliche Bestimmungen ändern oder im Einzelfall anders auszulegen sein. Maßgeblich ist stets die aktuell gültige österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO), die Rechtsprechung sowie die Entscheidungen der zuständigen Behörden. Im Zweifel empfehlen wir, die Originalbestimmungen der StVO oder die Informationen der zuständigen Behörden zu konsultieren.

 

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